Anderkonto

Anderkonto
Ạn|der|kon|to 〈n.; -s, -kon|ten od. -kon|ti; Bankw.〉 Bankkonto, über das nicht der Vermögensbesitzer, sondern der Treuhänder verfügt

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Ạn|der|kon|to, das; -s, …ten (Bankw.):
Konto, über das nicht der Vermögensbesitzer, sondern dessen Notar, Anwalt o. Ä. als Treuhänder verfügt:
ein A. einrichten.

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Anderkonto,
 
Bankkonto auf den Namen eines Treuhänders (z. B. Rechtsanwalt) über Vermögenswerte, die der Treuhänder verwaltet; es darf nicht seinen eigenen Zwecken dienen.

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Ạn|der|kon|to, das; -s, ...ten: Konto, über das nicht der Vermögensbesitzer, sondern dessen Notar, Anwalt o. Ä. als Treuhänder verfügt: ein A. einrichten.

Universal-Lexikon. 2012.

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